Obligatorisch in allen Erbrechtsstreitigkeiten.
Am 21 Juni 2013 („decreto del fare“) hat das italienische Parlament die obligatorische Mediation (erneut) eingeführt.
Für bestimmte Streitigkeiten ist die Mediation als Prozessvoraussetzung für eine gerichtliche Auseinandersetzung zwingend einem Prozeß vorgeschaltet.
Mediationspflicht bedeutet, dass vor Einleitung eines Gerichtsprozesses eine Mediation zwischen den Parteien verlangt wird. Die Mediationspflicht besteht bei folgenden Streitigkeiten:
- Miet-, Leih- und Pachtverträge
- Finanz- und Bankverträge
- Sachenrecht (dingliche Rechte)
- Familienabkommen (Betriebsübergabe)
- Erbfolge (Erbrecht)
- Schadensersatz bei Arzthaftung
- Schadensersatz bei rufschädigenden Veröffentlichungen (Presserecht)
- Versicherungsverträge
- Miteigentum an Gebäuden
DAS MEDIATIONSVERFAHREN
Das Mediationsverfahren wird (auf Antrag einer Partei) bei einer vom Justizministerium zugelassene Mediationsstelle eingeleitet. Die Mediationsstelle setzt einen Termin fest und lädt die Konfliktbeteiligten zum Termin-. Der Mediator wird den Beteiligten dabei helfen, eine eigene Lösung zu finden. Ist keine Einigung möglich, wird der Einigungsvorschlag nicht akzeptiert und bleibt die Streitigkeit ungelöst, wird das Scheitern des Mediationsverfahrens zur Protokoll gegeben. Erst jetzt kann das gerichtliche Verfahren eingeleitet werden.
Beachten Sie aber: Entspricht das spätere Gerichtsurteil dem Einigungsvorschlag aus dem Mediationsverfahren, muss die Partei, die die Vereinbarung nicht angenommen hat, alle Kosten des Gerichts- und des Mediationsverfahren
Vorteile der Mediation
- Schnell
- diskret
- kostengünstig
- beziehungswahrend oder sogar – stärkend