Erbrecht

Avv. Dott. Filippo Cariglino ist auf Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht spezialisiert. Von Deutschland aus und für ganz Italien berate ich Sie gerne im Bereich deutsch-italienisches Erbrecht. Dabei wird insbesondere auch das Erbschaftsteuerrecht beider Länder berücksichtigt.

Ich übernehme vor Ort die gerichtliche Vertretung, begleite und unterstütze Sie bei der Vorbereitung und Durchführung aller Formalitäten, bis zur Umschreibung etwa von geerbtem Immobilienvermögen in beiden Ländern.

In kaum einem Rechtsbereich werden sich in den nächsten Jahren derart viele Änderungen ergeben wie in dem Bereich der europäischen, grenzüberschreitenden Erbfälle. Dies liegt vor allem an dem Inkrafttreten der EU-Erbrechtsverordnung VO 650/12. Sie sieht für alle Erbfälle ab dem 17.08.2015 vor, dass nicht mehr die Staatsangehörigkeit, sondern der letzte Wohnsitz, der sog. gewöhnliche Aufenthaltsort, maßgeblich für die Anwendung des Erbrechts ist. Dies wird dazu führen, dass ganz häufig eine Erbfolge nach völlig fremden Erbrecht eintritt, die niemand will. Denn welcher deutsche Staatsbürger, der seinen Wohnsitz zuletzt beispielsweise auf den Balearen, Kanaren oder in Italien hatte, weiß, dass er nach spanischem oder italienischem Erbrecht beerbt wird, und zwar hinsichtlich seines gesamten Vermögens, auch wenn es nur in Deutschland liegen sollte!? Deswegen muss dringend durch ein Testament vorgesorgt werden! Vorhandene Testamente müssen überprüft und um die nach der Europ. ErbrechtsVO mögliche Rechtswahl des vertrauten Heimatrechts,  ergänzt werden.

Auch die gerichtliche Zuständigkeit wird modifiziert. Die Schaffung eines einheitlichen europäischen Erbscheins verändert das bisher gewohnte Vorgehen bei der Abwicklung eines Erbfalls.

Nachstehend finden Sie beispielhafte Themen,  aus dem deutsch-italienischen Erbrecht, die zur Orientierung in beiden Rechtsordnungen hilfsreich sein könnten.

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Anwaltskanzlei Cariglino
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für deutsch-italienisches Recht